Neuerungen ab Sommersemester 2019
Alle Neuerungen und Fakten zur Auslandsförderung auf einen Blick:
Auszahlung
- Gewährung des Darlehens zur Auslandsförderung unabhängig von weiterer Förderung
- Auslandsförderung für studienbedingte Pflichtsemester und für freiwillige Auslandspraktika
- Förderung von bis zu 6.000 Euro für einen studienbedingten Auslandsaufenthalt
- Monatlicher Förderbetrag bis zu 1.000 Euro
- Förderung im Regelfall 6 Monate
- Auszahlung des Darlehensgesamtbetrages in einer Summe
- Weitere Konditionen wie beim Daka-Darlehen
Rückzahlung
- Beginn der Rückzahlung in der Regel 12 Monate nach Ablauf der Auslandsförderung
- In begründeten Fällen Rückzahlung weiter aufschiebbar